Überschussstrom verkaufen statt für 8 ct einspeisen – Erzeuger erzielen bis zu 400 € mehr pro Jahr. Verbraucher zahlen weniger als beim Grundversorger. Automatisch abgerechnet nach §42c EnWG – für Privathaushalte, KMU und Kommunen.
Live-Ansicht aus dem mojenergy-Dashboard
Netzgebiet prüfen
Energy Sharing funktioniert innerhalb eines Netzgebiets. Gib deinen Ort oder deine PLZ ein – wir prüfen sofort.
Was mojenergy kann
Erzeugung, Verbrauch und Gemeinschaftsstrom in Echtzeit – als übersichtliches Flussdiagramm für alle Mitglieder.
Automatische Berechnung im 15-Minuten-Raster. Jedes Mitglied sieht seinen Anteil – Mehrerlös, bilanzieller Ausgleich und Community-Bezug.
Der Admin legt den Community-Strompreis fest – zwischen Einspeisevergütung und günstigstem Marktpreis. Beide Seiten profitieren.
Jedes Mitglied sieht seine eigenen Werte – Erzeuger und Verbraucher auf einen Blick. Historische Verläufe tages- und monatsweise.
mojenergy bringt Solarerzeuger und Stromverbraucher im gleichen Netzgebiet zusammen. Wer eine Gemeinschaft gründet, lädt Nachbarn, Mieter oder Gewerbepartner direkt ein – als offene Plattform für alle.
Euer Solarstrom bleibt im Netzgebiet – Nachbarn, Gewerbe und Kommunen profitieren direkt. Kein anonymes Einspeisen, sondern echte lokale Wertschöpfung.
In drei Schritten
Jedes Mitglied verbindet seinen Smart Meter mit der Plattform. Ein intelligentes Messsystem muss vorhanden sein – die Einrichtung dauert wenige Minuten.
Der Admin legt die Gruppe an, lädt Mitglieder ein und konfiguriert den Community-Strompreis. Erzeuger und Verbraucher in einer Gruppe.
mojenergy berechnet im 15-Minuten-Takt, wer wie viel Gemeinschaftsstrom bezogen oder eingespeist hat – vollständig automatisch.
Beispielrechnung
Eine PV-Anlage mit 10 kWp erzeugt im Jahr rund 10.000 kWh. Davon können je nach Eigenverbrauch rund 4.000–6.000 kWh in der Gemeinschaft geteilt werden.
Community-Preis Empfehlung
Liegt idealerweise mittig zwischen Einspeisevergütung (z.B. 8 ct) und günstigstem Marktpreis (z.B. 28 ct) – also rund 12–15 ct/kWh. So profitieren Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen.
Zielgruppe
Solarstrom an Nachbarn verkaufen statt einspeisen: Wer mehr erzeugt als er verbraucht, erzielt in der Energiegemeinschaft deutlich mehr als die Einspeisevergütung. Auch für Ü20-Anlagen.
Günstiger Solarstrom vom Nachbarn – ohne eigene Anlage, ohne Investition. Euer bisheriger Stromanbieter bleibt: Energy Sharing ergänzt ihn für den Solaranteil. Wer im gleichen Netzgebiet wohnt, kann sofort mitmachen.
Wohneigentümergemeinschaften mit Dachanlage versorgen alle Einheiten mit lokalem Solarstrom – automatisch abgerechnet, transparent für jeden Eigentümer.
Kleine und mittlere Unternehmen mit PV-Anlage monetarisieren ihren Überschuss im Quartier – oder beziehen günstig Strom von lokalen Erzeugern. Spart Energiekosten ohne Eigeninvestition.
Städte und Gemeinden koordinieren lokale Energiegemeinschaften – Bürger-PV, kommunale Liegenschaften und Gewerbe in einem Netz. Klimaziele erfüllen, Bürger beteiligen.
Wer einen Batteriespeicher ausschließlich mit Solarstrom lädt, darf überschüssige Energie direkt in die Gemeinschaft einspeisen – §42c EnWG erlaubt Speicheranlagen ausdrücklich als Erzeuger.
Voraussetzung: Smart Meter mit viertelstündlicher Messung
§42c Energy Sharing erfordert ein intelligentes Messsystem auf beiden Seiten. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, das iMSys zu installieren. Wer eine Wallbox, Wärmepumpe oder PV-Anlage hat, hat Anspruch auf zeitnahe Installation.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem 1.6.2026 gilt §42c EnWG: Solarstrom darf bilanziell innerhalb eines Netzgebiets direkt zwischen Erzeugern und Verbrauchern geteilt werden – ohne Umweg über den Großmarkt.
Überschuss-Solarstrom bleibt im Netzgebiet – Nachbarn, Gewerbe und Kommunen beziehen direkt vom Erzeuger.
Bilanzieller Ausgleich viertelstündlich – transparent, nachvollziehbar, automatisch.
Das Gesetz sieht reduzierte Netzentgelte für lokal geteilten Strom vor – ein Ausblick, dessen Umsetzung durch die Bundesnetzagentur noch aussteht.
Neue Anlagen und ausgeförderte Ü20-Anlagen können beide an §42c Energy Sharing teilnehmen.
mojenergy übernimmt alle Formalitäten: Anmeldung beim Netzbetreiber, bilanzielle Zuordnung, laufende Abrechnungsmeldungen – alles läuft automatisch über die Plattform. Ihr müsst euch um nichts kümmern.
mojenergy ist keine Rechtsberatung. Bei spezifischen rechtlichen Fragen zu §42c empfehlen wir den Netzbetreiber direkt zu kontaktieren. Mehr dazu im Blog.
Häufige Fragen
Euer Strompreis besteht aus drei Teilen:
Arbeitspreis (Energiebeschaffung): Was ihr für die reine Energie zahlt. Dieser Teil wird durch Energy Sharing direkt beeinflusst – der Community-Preis (z. B. 10 ct/kWh) ersetzt die Großmarkt-Beschaffungskosten eures bisherigen Versorgers.
Netzentgelt: Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes, festgelegt vom Netzbetreiber. Aktuell zahlen Energy-Sharing-Teilnehmer dasselbe Netzentgelt wie alle anderen Stromkunden. Eine Absenkung für lokal geteilten Strom ist im Gesetz angelegt – die konkrete Umsetzung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus.
Steuern & Abgaben: Stromsteuer, Konzessionsabgabe und weitere gesetzliche Umlagen – diese bleiben unverändert.
mojenergy beeinflusst ausschließlich den Arbeitspreis. Netzentgelt und Steuern zahlen alle Stromkunden gleich, unabhängig ob mit oder ohne Energy Sharing. Der Vorteil von Energy Sharing liegt im günstigen, direkt vereinbarten Arbeitspreis – ohne Zwischenhändler.
mojenergy funktioniert mit jedem Netzbetreiber, der §42c Energy Sharing technisch umsetzt – das sind seit 1. Juni 2026 alle deutschen Verteilnetzbetreiber. Aktuell sind wir besonders gut vernetzt mit:
Ihr Netzbetreiber steht auf Ihrer Stromrechnung unter “Netzbetreiber” oder “Netznutzung”. Wenn Sie sich auf mojenergy.de/registrieren/ eintragen, erfahren Sie sofort, ob Ihr Netzgebiet bereits aktiv ist.
Wissen
Energy Sharing nach §42c EnWG ist seit dem 1. Juni 2026 möglich – aber komplex. Wir erklären, was wirklich dahintersteckt und wie moj energy die Abwicklung übernimmt.
Solarstrom nicht einspeisen, sondern direkt an Nachbarn verkaufen: Energy Sharing nach §42c EnWG bringt 10–12 ct/kWh statt ~8 ct Einspeisevergütung. Schritt-für-Schritt erklärt.
Wer eine Wallbox, Wärmepumpe oder einen Speicher hat, kann §14a und §42c EnWG kombinieren: reduzierte Netzentgelte und günstigerer Solarstrom – mit nur einem Smart Meter.
§42c Energy Sharing ist seit 1. Juni 2026 möglich. Registriert euch jetzt – kostenlos, unverbindlich, sofort loslegen.
Jetzt kostenlos starten →