§14a EnWG §42c EnWG Wallbox Wärmepumpe Energy Sharing Netzentgelte Smart Meter iMSys

§14a + §42c EnWG kombinieren: Wallbox und Wärmepumpe doppelt nutzen

Wer eine Wallbox, Wärmepumpe oder einen Speicher hat, kann §14a und §42c EnWG kombinieren: reduzierte Netzentgelte und günstigerer Solarstrom – mit nur einem Smart Meter.

06. June 2026 · Christian Schäfer

Wer eine Wallbox für sein Elektroauto, eine Wärmepumpe oder einen Batteriespeicher betreibt, steht vor einer interessanten Situation: Er hat gleich zwei Gesetze auf seiner Seite, die Geld sparen – und beide brauchen dasselbe: ein intelligentes Messsystem.

§14a EnWG und §42c EnWG lassen sich kombinieren. Was das bedeutet und wie es in der Praxis funktioniert.


Was ist §14a EnWG?

§14a EnWG regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen – kurz: alle größeren Stromverbraucher, die sich netzdienlich ein- und ausschalten lassen. Dazu zählen:

Das Prinzip: Der Netzbetreiber darf diese Geräte bei Netzüberlastung vorübergehend auf 4,2 kW drosseln – im Gegenzug bekommt ihr dauerhaft reduzierte Netzentgelte auf den gesamten Strom dieser Einrichtung.

Die Ersparnis ist spürbar: Je nach Netzbetreiber und Tarif liegt die Reduktion bei 10–20 % der Netzentgelts für die steuerbare Anlage. Für eine Wärmepumpe mit 5.000 kWh Jahresverbrauch können das 50–120 € im Jahr sein.


Was ist §42c EnWG?

§42c EnWG ermöglicht seit dem 1. Juni 2026 Energy Sharing – die bilanzielle Teilung von Solarstrom im gesamten Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers. Wer einer Energiegemeinschaft beitritt, bezieht anteilig echten, regionalen Solarstrom zum Community-Preis – typisch 10–12 ct/kWh statt 28–32 ct im Grundversorgungstarif.

Energy Sharing und §14a schließen sich nicht aus. Wer eine Wallbox hat, kann gleichzeitig einer Energiegemeinschaft beitreten und die Wallbox günstiger mit Solarstrom laden.


Der verbindende Faktor: das Smart Meter

Sowohl §14a als auch §42c erfordern ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit viertelstündlicher Messung. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, hat nach geltendem Recht Anspruch auf zeitnahe Installation durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber – also e-netz Südhessen im Odenwaldkreis und Darmstadt-Dieburg, GGEW AG im Großteil der Bergstraße.

Das heißt: Wer §14a anmeldet, bekommt seinen Smart Meter schneller – und ist damit auch sofort für §42c bereit. Einmal Aufwand, doppelter Nutzen.


Wie die Kombination konkret aussieht

Ohne §14a + §42c:

Mit §14a:

Mit §14a + §42c:

Wer zudem selbst eine PV-Anlage hat und einen Batteriespeicher betreibt, der ausschließlich mit Solarstrom geladen wird, kann auch als Erzeuger in der Energiegemeinschaft auftreten und die Kombinationswirkung weiter verstärken.


Konkrete Rechnung: Einfamilienhaus mit Wallbox

Ausgangslage:

Mit §14a:

Mit §42c (Community-Preis 11 ct/kWh, 60 % Deckungsgrad durch Solarstrom):

Kombinierte Einsparung: ~385 €/Jahr statt bisher 0 – mit einem einzigen Smart Meter als technische Basis.


Wie ihr jetzt vorgeht

Schritt 1: §14a anmelden Die steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wallbox, Wärmepumpe, Speicher) beim Netzbetreiber nach §14a EnWG anmelden. Das triggert die iMSys-Installationspflicht. Ein zugelassener Elektrofachbetrieb vor Ort koordiniert Beauftragung und Netzanmeldung.

Schritt 2: Energiegemeinschaft beitreten Sobald das iMSys installiert ist, bei mojenergy registrieren und einer bestehenden Energiegemeinschaft im Netzgebiet beitreten – oder als Erzeuger selbst eine gründen.

Schritt 3: Beide Vorteile automatisch nutzen §14a läuft über den Netzbetreiber, §42c läuft über mojenergy. Beide laufen parallel – ihr müsst nichts weiter tun.


Wer besonders profitiert


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